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Gruener Haken 2018Auszeichnung - Bewohnerzufriedenheit 78%

Auszeichnung - Attraktiver Arbeitgeber PflegeAuszeichnung - Deutschlands 100 Top-Arbeitgeber
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14tägige Quarantäne erforderlich nach Rückkehr der Bewohner von privaten Familienfeiern etc.

 

Liebe Angehörige,

 

rein vorsorglich möchten wir Sie auf eine Vorgabe aufmerksam machen, die das nordrhein-westfälische Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales auf Nachfrage diverser Heimträger gemacht hat:

 

"Unter Betrachtung des Risikos, dass bei einer Herausnahme von Personen aus den Einrichtungen entsteht, bei deren Rückkehr zu vermuten ist, dass sie nicht-kontrollierbare Sozialkontakte hatten, sollte den Einrichtungsleitungen empfohlen werden, bei Rückkehr der Bewohnerin / des Bewohners eine Quarantänezeit von 14 Tagen für sie / ihn zu verfügen. Nur so kann ein vergleichbarer Schutz wie durch das Besuchsverbot erreicht werden.
 
Dies stellt eine erforderliche Maßnahme im Sinne von § 2 Abs. 1 der Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (CoronaSchVO) dar:


§ 2 Abs. 1:
Krankenhäuser, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, vollstationäre Einrichtungen der Pflege und Wohnformen der Eingliederungshilfe, besondere Wohnformen im Sinne des SGB XII sowie ähnliche Einrichtungen haben die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um den Eintrag von Coronaviren zu erschweren, Patienten und Personal zu schützen und persönliche Schutzausrüstung einzusparen."

 

Bitte haben Sie Verständnis. dass auch wir diese Maßnahme so umsetzen. Entsprechend bitten wir Sie, auch wenn wir wissen wie schwer es Ihnen fällt, davon Abstand zu nehmen, Bewohner für Familienfeiern, Geburtstage etc. aus der Einrichtung herauszunehmen.

 

Wir weisen nochmals auf die multimedialen Kontaktmöglichkeiten hin, die seit der laufenden Woche von uns angeboten und in den Folgewochen nochmals deutlich verstärkt werden.

 

Besten Dank für Ihr Verständnis und - bleiben Sie gesund!
 

PS: Als zusätzlicher Informationskanal steht Ihnen ab sofort auch unsere Facebook-Seite zur Verfügung (klicken Sie auf den Link, um direkt zur Seite zu gelangen).

 

 
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Komplettes (!) Besuchsverbot

ab Samstag, 21.03.2020


Liebe Angehörige, liebe Besucher, verehrte Freunde des Hauses,

 

wir müssen unsere Verantwortung für die uns anvertrauten Bewohnerinnen und Bewohner ernst nehmen.

Wie Sie wissen überschlagen sich derzeit die Ereignisse und wir müssen uns, wie Sie auch, nahezu täglich mit Änderungen auseinandersetzen.

 

Angesichts der rasant voranschreitenden Ausbreitung des Corona-Virus ist es zwingend erforderlich, die persönlichen Kontakte auf ein wirklich unvermeidbares Maß zu beschränken.

 

In Umsetzung des aktuell geltenden NRW-Erlasses und nach sorgfältiger Abwägung der medizinischen, rechtlichen und menschlichen Belange haben wir uns daher (wie auch zahlreiche weitere diakonische Träger im Stadtgebiet) entschieden, ab

 

Samstag, den 21.03.2020 ein komplettes Besuchsverbot zu verhängen.

 

Unsere Haupteingangstür bleibt ab diesem Tag für Besucher verschlossen.

 

Die Maßnahme wurde unsererseits am heutigen Tage vorab bei der Heimaufsicht / WTG-Behörde angezeigt.

 

Sofern Sie den Bewohnern etwas zukommen lassen möchten können Sie diese Dinge ab sofort Mo. - Fr. von 8 - 17:00 Uhr sowie Sa. & So. von 13 - 17:00 Uhr am Empfang abgeben.

Wir leiten die Gegenstände an die Bewohner weiter.

Bitte drücken Sie hierfür die Klingel neben dem Haupteingang und warten Sie, bis unsere Mitarbeiter Ihnen öffnen.

 

Selbstverständlich erreichen Sie uns auch weiterhin telefonisch unter der Rufnummer 0201 / 6857-0 

 

Alle Angehörigen werden im Tagesverlauf, sofern telefonisch erreichbar, vorab durch unser Verwaltungspersonal über die Änderung informiert.

 

Besuche sind nur noch im Ausnahmefall (z.B. Sterbebeistand) und nach vorheriger individueller Absprache mit der Einrichtungsleitung oder Pflegedienstleitung möglich.

 

Bitte nutzen Sie das ab kommender Woche Montag vorgehaltene „Skype“-Angebot, um mit den Bewohnern in Kontakt zu treten.

 

Details hierzu finden Sie hier


 
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Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen vom 22. März 2020 ist in Kraft getreten

 

Liebe Angehörige, liebe Besucher, verehrte Freunde des Hauses,

 

wir haben heute (23.03.2020) durch die WTG-Behörde der Stadt Essen (Heimaufsicht) die "Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (CoronaSchVO)" erhalten.

 

Hierin heißt es unter

 

§2 Stationäre Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen:

 

(1) Krankenhäuser, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, vollstationäre Einrichtungen der Pflege und Wohnformen der Eingliederungshilfe, besondere Wohnformen im Sinne des SGB XII sowie ähnliche Einrichtungen haben die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um den Eintrag von Coronaviren zu erschweren, Patienten und Personal zu schützen und persönliche Schutzausrüstung einzusparen.

 

(2) In den Einrichtungen nach Absatz 1 sind Besuche untersagt, die nicht der medizinischen oder pflegerischen Versorgung dienen oder aus Rechtsgründen erforderlich sind. Die Einrichtungsleitung soll Ausnahmen unter Schutzmaßnahmen und nach Hygieneunterweisung zulassen, wenn es medizinisch oder ethisch-sozial geboten ist (z.B. auf Geburts- und Kinderstationen sowie bei Palliativpatienten).

 

D.h. in Ausnahmefällen, hier ist vor allen Dingen Sterbebeistand / Sterbebegleitung anzuführen, können nach vorheriger Abstimmung mit Einrichtungs- / Pflegedienstleitung oder stv. Pflegedienstleitung Besuche ermöglicht werden - aber eben nur in diesen.

 

Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis!

 

Einmal mehr weisen wir auf unser Skype-Angebot hin, das Ihnen ab dem heutigen Montag zur Verfügung steht, um mit den Bewohnern in Kontakt zu bleiben.

 

 
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Mitarbeiter nähen Mund-Nasen-Schutz

 

Die Mitarbeiterinnen Danuta Pawelczyk und Michaela Müller-Arndt haben am heutigen Donnerstag fleißig begonnen, Schnittmuster für waschbare Mund-Nasen-Schutzmasken zu erstellen und die ersten Masken anzufertigen.

 

Mundschutz wird genäht

 

Aufgrund der aktuellen Versorgungssituation und dem Mangel an entsprechenden Schutzmasken haben Pflegeeinrichtungen am vergangenen Freitag im Rahmen einer Veranstaltung des Gesundheitsamts der Stadt Essen eine entsprechende Nähanleitung der Feuerwehr Essen erhalten.

 

Mundschutz wird genäht

 

Zahlreiche Mitarbeiterinnen der Einrichtung und Personen aus deren Freundes- und Bekanntenkreis arbeiten derzeit mit herausragendem Einsatz daran, Schutzmasken zu nähen, die dann künftig beispielsweise Angehörigen für Besuche der Bewohner zur Verfügung gestellt werden.

 

Mundschutz wird genäht 

 

Nur mit einem starken Team sind wir in der Lage, die aktuellen Herausforderungen zu stemmen! Danke an all unsere Mitarbeiter für Ihren Einsatz!

 

 
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