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Update 12.01.2021, 14:15 Uhr

 

Liebe Angehörige, liebe Besucher, liebe Freunde des Hauses,

 

  • es gibt keine neuen Infektionsfälle zu vermelden

 

Aufgrund der erfreulichen Entwicklung in den vergangenen Tagen gehen wir aktuell zuversichtlich davon aus, dass auch Besuche im Wohnbereich 2 unseres Hauses ab Freitag, den 15. Januar 2021 wieder möglich sein werden.

 

Beachten Sie bitte bei Ihrer Besuchsplanung:

Gem. der "Allgemeinverfügung des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (CoronaAV PflegeundBesuche)" in der aktuell geltenden Fassung gelten für Besuche folgende Voraussetzungen:

 

  • Durchführung eines für Sie kostenfreien PoC-Antigen-Schnelltests vor Ort und Symptomfreiheit, d.h. keine Erkältung, Fieber etc.

  • Sollte dieser Test positiv ausfallen, ist ein Zutritt nicht möglich.

  • Wenn eine potentielle Besucherin oder ein potentieller Besucher die Testung ablehnt, ist der Zutritt zu verweigern, sofern keine medizinischen Gründe glaubhaft gemacht werden können, die der Durchführung des Tests entgegenstehen. In diesem Fall müssten wir auf Vorlage eines ärztlichen Attests bestehen.

 
alternativ:
 
  • Nachweis, dass ein PoC-Test bereits innerhalb von 72 Stunden vor dem beabsichtigten Besuch mit negativem Ergebnis durchgeführt worden ist.

 
Achtung:
 

Die PoC-Tests für die Besucher erfolgen ausschließlich an den folgenden Tagen und Zeiträumen nach vorheriger telefonischer Anmeldung unter 0201 / 6857-0:

 

  • Montag,  zwischen 13:00 - 16:30 Uhr
  • Mittwoch, zwischen 13:00 - 18:00 Uhr
  • Freitag,  zwischen 13:00 - 16:30 Uhr
  • Sonntag, zwischen 13:00 - 16:30 Uhr

 

Natürlich ist auch das permanente Tragen einer FFP2-Maske und die konsequente Einhaltung von Hygiene- und Abstandsregeln weiterhin unverzichtbar. Bei jedem Besuch wird zudem ein Symptommonitoring durchgeführt (Temperaturmessung etc.) und weiterhin ist eine Registrierung der Besucher unabdingbar.

 

Wir alle haben unter der Situation in den vergangenen Wochen leiden müssen.

  • Lassen Sie uns nun gemeinsam alles dafür tun, dass sich derartiges nicht wiederholt.

  • Es gilt mit allen Mitteln eine neuerliche Virenverbreitung durch konsequente Einhaltung der Hygienevorgaben zu verhindern.

  • Besuche sind weiterhin nur im Einzelzimmer der Bewohner möglich - und natürlich nur, sofern der Bewohner sich nicht in Quarantäne befindet (ausdrücklich ausgenommen hiervon:  Sterbebegleitung).

 

Bleiben Sie gesund!

 

Der Einrichtungsleiter