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Update 04.01.2021 -

Besuche in 3 Wohnbereichen wieder möglich - Besuchsverbot für WB 2 bleibt vorerst bestehen

 

Liebe Angehörige, liebe Besucher,

 

da die Corona-Infektionslage in den Wohnbereichen EG, WB 1 und WB 3 an Dynamik verloren hat und nahezu alle Bewohner dort die Quarantäne beendeten und wieder gesund sind, freuen wir uns Ihnen mitteilen zu können, dass Besuche in diesen Bereichen ab sofort wieder möglich sind.

 

Für Wohnbereich 2 musste das Besuchsverbot leider vorerst verlängert werden.

Hier sind weiterhin leider keine Besuche möglich und Bewohner können den Wohnbereich aktuell auch nicht verlassen.

 

Das entsprechende Schreiben der WTG-Behörde stellen wir Ihnen unter diesem Link zur Einsicht zur Verfügung.

 

Beachten Sie bitte bei Ihrer Besuchsplanung:

Gem. der "Allgemeinverfügung des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (CoronaAV PflegeundBesuche)" in der aktuell geltenden Fassung gelten für Besuche folgende Voraussetzungen:

 

  • Durchführung eines für Sie kostenfreien PoC-Antigen-Schnelltests vor Ort und Symptomfreiheit, d.h. keine Erkältung, Fieber etc.

  • Sollte dieser Test positiv ausfallen, ist ein Zutritt nicht möglich.

  • Wenn eine potentielle Besucherin oder ein potentieller Besucher die Testung ablehnt, ist der Zutritt zu verweigern, sofern keine medizinischen Gründe glaubhaft gemacht werden können, die der Durchführung des Tests entgegenstehen. In diesem Fall müssten wir auf Vorlage eines ärztlichen Attests bestehen.

 
alternative Option:
 
  • Nachweis, dass ein PoC-Test bereits innerhalb von 72 Stunden vor dem beabsichtigten Besuch mit negativem Ergebnis durchgeführt worden ist.

 
Achtung:

Montag, den 04.01.2021 und Dienstag, den 05.01.2021 stellen wir den Besuchern letztmalig ohne Voranmeldung eine Testmöglichkeit zur Verfügung - dies kann aber ggf. zu etwas Wartezeit führen, wofür wir im Vorfeld um Verständnis bitten.

Ab Mittwoch orientieren wir uns an der oben zitierten Allgemeinverfügung:

"Für die regelmäßige PoC-Testung der Besucherinnen und Besucher können seitens der Pflegeeinrichtung zentrale Termine vorgegeben werden. Sofern von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht wird, sind wöchentlich mindestens vier Termine im Umfang von jeweils mindestens zwei Stunden anzubieten, von denen jeweils einer am Wochenende und einer am Nachmittag in einem Zeitkorridor von 16 bis 19 Uhr liegen muss."

 

Künftig, beginnend ab dem 06.01.2021, erfolgen die Tests der Besucher jeweils ausschließlich an den folgenden Tagen und Zeiträumen nach vorheriger telefonischer Anmeldung unter 0201 / 6857-0:

 

  • Montag,  zwischen 13:00 - 16:30 Uhr
  • Mittwoch, zwischen 13:00 - 18:00 Uhr
  • Freitag,  zwischen 13:00 - 16:30 Uhr
  • Sonntag, zwischen 13:00 - 16:30 Uhr

 

Natürlich ist auch das permanente Tragen einer FFP2-Maske und die konsequente Einhaltung von Hygiene- und Abstandsregeln weiterhin unverzichtbar. Bei jedem Besuch wird zudem ein Symptommonitoring durchgeführt (Temperaturmessung etc.) und weiterhin ist eine Registrierung der Besucher unabdingbar.

 

Wir alle haben unter der Situation in den vergangenen Wochen leiden müssen.

 

  • Lassen Sie uns nun gemeinsam alles dafür tun, dass sich derartiges nicht wiederholt.

  • Es gilt mit allen Mitteln eine neuerliche Virenverbreitung durch konsequente Einhaltung der Hygienevorgaben zu verhindern.

  • Besuche sind weiterhin nur im Einzelzimmer der Bewohner möglich - und natürlich nur, sofern der Bewohner sich nicht in Quarantäne befindet (ausdrücklich ausgenommen hiervon: Sterbebegleitung).

 


Bleiben Sie gesund!

 

Der Einrichtungsleiter