Kontakt / Info-Material bestellen

Veranstaltungen

Jetzt reinschauen: Neue Veranstaltungen in Planung!

Stellenangebote

Es liegen aktuelle Stellenangebote vor – schauen Sie jetzt rein!

Impressum | Datenschutz


Gruener Haken 2018Auszeichnung - Bewohnerzufriedenheit 78%

Auszeichnung - Attraktiver Arbeitgeber PflegeAuszeichnung - Deutschlands 100 Top-Arbeitgeber
Print
No Translation

Update 15.12.2020, 19:15 Uhr:

Ab Mittwoch, 16.12.2020 Besuche vorerst nur im WB 2 möglich

 

Liebe Angehörige, liebe Besucher,

 

leider kommen wir erst nun dazu, Ihnen aktuelle Informationen rund um die derzeitige Situation in unserem Hause zu geben. Erst heute Nachmittag haben wir mit dem Gesundheitsamt der Stadt Essen detailliert Rücksprache halten können und können Sie nun mit neuen, wenngleich wenig erfreulichen, Informationen versorgen.

 

Es bestehen weiterhin einige Verdachtsfälle im EG, WB 1 und WB 3. Das Gesundheitsamt der Stadt Essen hat uns aus jenem Grunde am heutigen Tage aufgefordert, die Besuchsbeschränkung für die Wohnbereiche EG, 1. Obergeschoss und 3. Obergeschoss aufrechtzuerhalten und diese Bereiche vorsorglich in Quarantäne zu versetzen. Alle relevanten Hygienemaßnahmen wurden unsererseits umgehend umgesetzt. Leider sind Besuche der Bewohner im EG, 1. OG und 3. OG damit aktuell bis auf Weiteres nicht möglich.

 

Die Angehörigen der Bewohner, die in den vom Besuchsverbot betroffenen Bereichen leben und nicht aktuell im Einzelzimmer isoliert wurden, können ab Donnerstag (17.12.2020) über WhatsApp-Telefonie mit den Bewohnern in Kontakt treten. Wie bereits im Frühjahr geschehen werden die Telefonate durch unser Betreuungspersonal begleitet, sofern die Bewohner Unterstützung benötigen. Anmeldungen der Angehörigen hierfür nimmt unsere Verwaltung ab Mittwoch, 9 Uhr telefonisch unter 0201 / 6857-0 entgegen.

 

Am morgigen Mittwoch beabsichtigt zudem die Feuerwehr der Stadt Essen in unser Haus zu kommen um PCR-Tests durchzuführen, durch die das Testergebnis unserer Antigen-Schnelltests überprüft bzw. bestätigt werden soll.

Alle positiv getesteten Bewohner befinden sich unmittelbar seit dem positiven Testergebnis im Einzelzimmer in Quarantäne.

Da nicht ausgeschlossen werden kann, dass zeitversetzt (=unterschiedliche Inkubationsdauer) auch bei Mitbewohnern der betroffenen Bereiche eine Infektion auftritt, ist eine bereichsbezogene Quarantäne (und damit auch ein Besuchsverbot für Außenstehende) erforderlich.

 

Wir werden alle Bewohner der Einrichtung bis auf Weiteres TÄGLICH testen. Wir verfügen hierfür über ausreichende Antigen-Tests und haben uns für diesen besonderen Aufwand bewusst entschieden:

Hierdurch möchten wir den bei uns lebenden Senioren ein höchstmögliches Maß an Sicherheit gewähren und etwaige Infektionen zeitnah abfangen. Alle Mitarbeiter des Hauses werden bis auf Weiteres ebenfalls täglich getestet.

 

Bitte beachten Sie: Besuche sind ab Mittwoch, den 16.12.2020 zu den bekannten Besuchszeiten aktuell nur im WB 2 möglich.

 

  • Allen Besuchern wird ab sofort ein Schnelltest angeboten und nahegelegt, diesen auch durchzuführen.
  • Grundsätzlich ist ab dem 16.12.2020 ein durchgängiges (!) Tragen von FFP2-Maske beim Besuch in unserem Hause Voraussetzung.

 

Zudem möchten wir nochmals darauf hinweisen, dass Besucher auf direktem Wege in die Einzelzimmer der besuchten Bewohner gehen müssen. Aufenthaltsbereiche, Saal und Co. sind eindeutig TABU.

Leider mussten wir in den letzten Wochen feststellen, dass mitunter gegen diese Besuchsregelung verstoßen wurde. Einige Angehörige haben wir bereits schriftlich auf die Einhaltung der Vorgaben hingewiesen, die Sie alle bei jedem Besuch eigenhändig unterschreiben. Unser Personal ist angewiesen bei Zuwiderhandlung Besucher umgehend des Hauses zu verweisen. Zudem werden wir in jenem Fall mit den zuständigen Aufsichtsbehörden Rücksprache halten, sollten wir wiederholte Verstöße einzelner Personen bemerken.

Dies kann (aufgrund der Brisanz der aktuellen Situation) durchaus in individuellen Besuchsverboten resultieren, für die wir uns in jenen Fällen auch ausdrücklich, zum Schutz unserer Bewohner, einsetzen würden.

 

Wir bitten Sie daher alle eindringlich - bitte beachten Sie die Besuchsregeln, die Hygienevorgaben und die Weisungen des Personals. Uns ist absolut bewusst, dass die große Mehrheit der Angehörigen sich seit Monaten absolut vorbildlich verhält - und würden uns sehr freuen, wenn künftig alle Besucher diesen positiven Beispielen folgen könnten.

 

Behalten Sie bitte auch unbedingt während Ihres Besuchs im Bewohnerzimmer die Maske durchgängig auf - nur so können Ihre Angehörigen vernünftig gegen etwaige von extern eingebrachte Viren geschützt werden.

 

Bewohner dürfen aktuell nur den Wohnbereich, in dem Sie leben, aufsuchen. Ausnahmsweise gewähren wir aufgrund der besonderen Situation für rauchende Bewohner die Möglichkeit, auf den Balkonen des jeweiligen Wohnbereichs zu rauchen

 

Für die Wohnbereiche EG, 1 und 3 besteht ein Betretungsverbot, ausgenommen für das hier tätige Personal und die hier wohnhaften Bewohner. Eine Vermischung mit anderen Wohnbereichen und Kontakte zu Mitbewohnern sind zu vermeiden und, sofern überhaupt erforderlich, sind Abstandsregelung und Hygienevorgaben konsequent zu beachten.

 

Denken Sie bitte daran – all jene Maßnahmen dienen dem Schutz unserer Bewohner - und auch Ihrem und unserem.

Wir wissen, dass Weihnachten vor der Tür steht und können Ihnen versichern, dass die Situation für uns nicht minder unangenehm ist, wie für Sie.

Wir können Ihnen aktuell leider nicht vorhersagen, wie lange die o.g. Einschränkungen bestehen bleiben müssen. Dies wird sich im Verlauf der kommenden Tage in weiteren Abstimmungen mit Gesundheitsamt und Aufsichtsbehörden aufgrund der Entwicklung der Situation ergeben. Wir handeln in Abstimmung mit den Behörden und nicht eigenmächtig.

Wir können Ihnen aber zusichern, dass wir alles uns Mögliche unternehmen, um unsere Bewohner bestmöglich zu schützen.

 

Sobald uns neue Informationen vorliegen, werden wir Sie umgehend informieren. Bitte schauen Sie regelmäßig auf unsere Website oder unsere Facebook-Seite.

 

Der Einrichtungsleiter