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Gruener Haken 2018Auszeichnung - Bewohnerzufriedenheit 78%

Auszeichnung - Attraktiver Arbeitgeber PflegeAuszeichnung - Deutschlands 100 Top-Arbeitgeber
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Weitere Lockerungen der Besuchsregelung ab Mi., den 01.07.2020

 

Sehr geehrte Angehörige, liebe Besucher,

 

am vergangenen Wochenende hat das nordrhein-westfälische Gesundheitsministerium die Besuchsregelung für Pflegeeinrichtungen überarbeitet.

 

Achtung: Die neue Regelung tritt ausdrücklich erst am 01. Juli 2020 (kommende Woche Mittwoch) in Kraft und nicht etwa, wie verschiedenfach den Medien zu entnehmen war, „ab sofort“.

 

Leider suggerieren diverse Presseberichte, dass man alle Bewohner wieder ab sofort „umarmen“ könne. Dies ist wünschenswert und wird grundsätzlich von uns begrüßt, allerdings ist der Sachverhalt undifferenziert und somit nicht korrekt dargestellt: In den Vorgaben ist klar definiert, dass nur dann körperliche Nähe (also ein Unterschreiten des Mindestabstands von 1,5m) erfolgen kann, sofern BEIDE Personen, d.h. Besucher als auch Bewohner (!) ununterbrochen einen Mund-Nasen-Schutz tragen.

 

Bei einer Vielzahl unserer Bewohner wird dies alleine schon aufgrund des Krankheitsbilds nicht möglich sein, so dass hier weiterhin die 1,5m Abstandsregel bei konsequenter Einhaltung der Hygienemaßnahmen maßgeblich sein wird. Es gilt daher den jeweiligen Einzelfall zu prüfen. Ungeschützter Kontakt bzw. nur einseitiger Schutz (d.h. nur Angehörige tragen eine Schutzmaske) kann auch weiterhin eine Quarantäne des Bewohners erforderlich machen - wir bitten Sie daher mit der erforderlichen Bedacht zu agieren.

 

Wir werden Sie Ende der 26. KW, voraussichtlich am Freitag der laufenden Woche, über die konkreten Änderungen hier auf unserer Internetseite sowie auf unserer Facebook Seite informieren und Ihnen auch unser um die Neuerungen aktualisiertes Besucherkonzept zur Kenntnis geben.

 

Grundsätzliche Informationen vorab:

 

  • Weiterhin werden die Besuche (vorbehaltlich abweichender Genehmigungen im Falle von Sterbebegleitung etc.)  ausschließlich in einem vorgegebenen Zeitfenster (13 – 17 Uhr) erfolgen.

  • Voraussetzung für den Besuch ist eine Registrierung und ein Kurz-Screening (u.a. Temperaturkontrolle vor Betreten des Hauses) sowie die Einhaltung der relevanten Hygienevorgaben.

  • Besuche werden weiterhin zeitlich beschränkt sein.

  • Besuche erfolgen ab dem 01. Juli im Einzelzimmer der Bewohner - die Besuchsräume werden zum vorgenannten Datum außer Betrieb genommen.

  • Der Altbau "Haus 2" wird weiterhin als möglicher Isolationsbereich im Falle eines Infektionsgeschehens vorgehalten.

  • Selbstverständlich bleibt die Nutzung des Gartens weiterhin möglich. Auch hier ist eine vorherige Anmeldung am Haupteingang aber unumgänglich.

 
Weitere Details erhalten Sie Ende der Woche an dieser Stelle.
Ihr Team vom Ev. Altenheim Bethesda