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Nach Anmeldung (!) ab Mittwoch auch Besuche im Zelt möglich

(Stand: Montag, 18. Mai 2020)


Liebe Angehörige, liebe Freunde des Hauses,

 

wie wir bereits vergangene Woche ankündigten, haben wir an einer Lösung gearbeitet, um Angehörigen auch Besuche unserer Bewohner "an der frischen Luft" zu ermöglichen.

Außenbereich Besucherzelt 

Es freut uns Ihnen heute mitteilen zu können, dass wir im Garten unseres Hauses ein Großzelt aufgestellt haben. Hier wurden 4 weitere Besuchskabinen geschaffen ("Besuchsräume 9 - 12").

Besuchskabinen im Außenbereich

Ab sofort nehmen wir auch für diese Besuchszonen Ihre Anmeldungen ausschließlich telefonisch unter der Rufnummer 0201 / 6857-0 entgegen. Besuchsmöglichkeit im Außenbereich

 

  • Besuche sind in diesen Räumlichkeiten ab Mittwoch, den 20. Mai 2020 möglich.
  • An Feiertagen, so auch am 21. Mai 2020 (Christi Himmelfahrt) sowie an Wochenenden (Samstag und Sonntag) finden dort keine Besuche statt.
  • Hintergrund: Der Aufwand, der unserem Haus durch die Wiederaufnahme der Besuche durch Angehörige bei gleichzeitiger Einhaltung strikter Hygienevorgaben entstanden ist, ist immens und die erforderlichen Hol- und Bringedienste, die unser Personal verrichten muss, binden erhebliche zeitliche Ressourcen. Da unsere Betreuungskräfte an Wochenenden und Feiertagen nur vereinzelt im Dienst sind, ist daher eine Ausweitung der Besuche nicht möglich - zumal wir durch die Besuche nicht die Betreuung der übrigen Bewohner vernachlässigen können und wollen. Daher werden die Außenbereiche ausschließlich Montag - Freitag von 13 - 17 Uhr (Besuchsende) zur Verfügung gestellt.
  • Bitte beachten Sie, dass eine selbständige und eigenmächtige Nutzung des Zelts strikt untersagt ist.
  • Maximale Besucherzahl je Bewohner / Tag in diesen Räumlichkeiten: 2 (entgegen 1 Person, die in den übrigen Besuchsräumen innerhalb von Haus 2 zulässig sind, Ausnahme Besuchsraum 8 ("alter Haupteingang").
  • Maximale Besuchsdauer (nur in diesem Bereich, ansonsten 1 Std. / Bewohner): 2 Stunden
  • Hygienevorgaben sind auch im Außenbereich konsequent einzuhalten, die Besucher müssen durchgängig auch im Außenbereich einen Mund-Nasen-Schutz tragen.